Staatliche Versicherung der DDR
In der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands war es ab 1945 den dort tätigen Versicherungsunternehmen durch Befehl Nr. 01 der Sowjetischen Militär-Administration verboten, weiterzuarbeiten. An ihre Stelle traten staatliche Versicherungsanstalten. Im Zusammenhang mit diesen Verstaatlichungsmaßnahmen erfolgte nach und nach die Hauptsitzverlegung der früher dort ansässigen privaten Versicherungsgesellschaften in die westlichen Besatzungszonen.
Hier folgt ein Überblick zur Entwicklung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR):
1945 Aufbau von öffentlich-rechtlichen “Landesversicherungsanstalten” in den Ländern Sachsen
und Thüringen sowie den Provinzen Brandenburg, Mecklenburg/Vorpommern und Sachsen-Anhalt der Sowjetischen Besatzungszone.
1952 Gründung der “Deutschen Versicherungs-Anstalt” (DVA) aus den bisherigen fünf Landesversicherungsanstalten.
1956 Übertragung der Sozialversicherung der Bauern, Handwerker, selbständigen Erwerbstätigen, Unternehmer und Freiberufler auf die DVA.
1969 Fusion der DVA mit der Vereinigten Großberliner Versicherungsanstalt (staatlicher Versicherer für Ost-Berlin) zur “Staatlichen Versicherung der DDR”.
1990 Gründung der “Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung”. Zusammenarbeit der Staatlichen Versicherung mit der Allianz AG München in der gemeinsam neu gebildeten “Deutschen Versicherungs-AG” und der “Deutschen Lebensversicherungs-AG”.
1998 Eingliederung der Deutschen Versicherungs-AG in die Allianz AG.
2007 Auflösung der “Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung” zum 31.12.2007.
Quelle:
Peter Borscheid: Rezension zu Eggenkämper, Barbara/Modert, Gerd/Pretzlik, Stefan: Die staatliche Versicherung der DDR. Von der Gründung bis zur Integration in die Allianz. München 2010, in: H‑Soz-u-Kult, 12.05.2011, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011–2‑115.